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blog 0113 - kohärenz

13.12.2014 14:25

tierversuchgegner und vegetarismus

die kohärenzforderung* spielt im tierschutz eine wichtige rolle:
ein ethisches konzept muss in sich konsequent sein
und ausnahmen oder abweichungen sind nur zulässig,
wenn ausreichende gründe vorliegen.

selbst derjenige, der sich auf kein konzept festgelegt hat
und glaubwürdigkeit beansprucht,
darf sich nicht widersprechen,
indem er gleiche oder ähnliche sachverhalte
willkürlich unterschiedlich beurteilt.

insbesondere werden immer wieder rückfragen gestellt,
die die inkohärenz einer ethischen position blosslegen sollen.

dabei können die vorgebrachten forderungen
auch erheblich überzogen werden:

so hat die national society for medical research
zur abwehr tierversuchsfeindlicher tendenzen
allen grundsätzlichen tierversuchsgegnern nahegelegt,
im interesse ihrer glaubwürdigkeit
eine von ihr formulierte erklärung zu unterschreiben,
„... etwa im falle der erkrankung an diabetes
weder für sich noch für seine kinder
eine insulinbehandlung zuzulassen,
bei erkrankung an perniziöser anämie
kein leberpräparat einzunehmen,
keine blutspende zu dulden,
bei operationen keine betäubung vornehmen zu lassen,
keine operationen an herz, lunge, blutgefässen,
gehirn und baucheingeweiden an sich selbst zu gestatten.
alle diese und viele andere eingriffe nämlich
sind erst mit hilfe des so leidenschaftlich
bekämpften tierexperiments möglich geworden."

diese konsequenzforderung ist erheblich überzogen,
da das ansinnen willkürlich ist und ungerecht,
weil sie in keinem anderen vergleichbaren fall gestellt wird:
von keinem kriegsdienstverweigerer
ist jemals verlangt worden,
auf alle erfindungen zu verzichten,
die in verbindung mit kriegen gemacht wurden.

es gibt jedoch konsequenzforderungen,
die der tierversuchsgegner akzeptieren muss,
denn wer tierschützer geworden ist,
muss auch sein persönliches leben entsprechend ändern.

vom radikalen tierversuchsgegner,
der auch das arbeiten mit organen
schmerzlos getöteter tiere ablehnt,
ist jedenfalls eine strikt

vegetarische lebensweise zu fordern.

er kann dann allerdings seinerseits den ausbau
der tierversuchsfreien medizin verlangen,
weil er ja wie jeder bürger anspruch
auf medizinische versorgung hat.

auch der wehrdienstverweigerer
wird vom schutz durch bundeswehr
und verbündete nicht ausgeschlossen.

(gotthard m. teutsch, 1918-2009)

teutsch_cover klein

*kohärent: zusammenhängend

siehe auch:

www.dieratten.net/news/blog-0084-tierbefreiung/

www.dieratten.net/news/blog-0079-na-toll/