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blog 0064 - hof und zoo

25.10.2014 08:55

während das tierhorten als symptom
einer psychischen störung gilt,
findet die übermässige gleichgültigkeit
tieren gegenüber keinerlei interesse.

wer käme schon auf die idee,
die persönlichkeitsstrukturen der betreiber
von fleischfabriken zu untersuchen?

„zwischen streichelzoo und schlachthof:
über das ambivalente verhältnis zwischen mensch und tier“

(hanna rheinz, *1950)

dr. phil. hanna rheinz, diplom-psychologin,
ist autorin, tierpsychologin und malerin.
mit ihrem buch „eine tierische liebe“ (1994)
gilt sie eine vorreiterin in der „human animal studies“.

hanna rheinz ist vorsitzende des gemeinnützigen
internationalen vereins „trialog 4 animals“,
der sich für tierschutz auch in religionen einsetzt,
lebt auf einem bauernhof in weilheim zusammen mit
esel, pferden, hühnern, katzen und hund.

www.animalyz.com

www.trialog4animals.eu/

 

bereits in der formulierung des tierschutzgesetzes
und der verordnung zu dessen umsetzung
fällt der affirmative*, stets die genehmigung
und nicht die möglichkeit einer ablehnung
des versuchsvorhabens befürwortende sprachduktus** auf.

sogar die regierung hat sich ein „ja“
auf das banner geschrieben,
setzte sie doch eine „genehmigungsbehörde“ ein und
nicht ein „beurteilungs- oder prüfungsamt für tierversuche“.

dies setzt sich bis in die diskussionen der kommissionen fort.
werden im versuchsantrag unstimmigkeiten
und mängel erkennbar,
ist es ziel der kommissionsmehrheit,
diese zu beheben,
dem antragsteller durch nachfragen und der bitte,
sein projekt persönlich vorzustellen,
spezielle hilfestellungen zu geben,
um seinen antrag besser formulieren zu können.

auch die logik der genehmigung
widerspricht jeglichem prozessorientierten denken
und folgt dem muster: „wer a sagt, muss auch b sagen“.

wenn eine kommission bereits den erstantrag genehmigte,
selbst wenn dies zu einem anderen zeitpunkt
und unter völlig anderen rahmenbedingungen geschah,
dann darf die nachfolgende kommission
den antrag nicht ablehnen,
sondern höchstens rückfragen stellen
zur antragsverbesserung.

sobald diese, unabhängig von inhaltlichen bedenken,
formal beantwortet wurden,
führen sie „automatisch“ zur genehmigung
des tierversuchsvorhabens.

*affirmativ = bejahend
**ductus = führend, leitend

(dr. hanna rheinz, *1950)

(quelle: zwischen streichelzoo und schlachtof)

siehe auch:

www.dieratten.net/news/blog-0101-fleischmensch/

www.dieratten.net/news/blog-0085-im-spiegelbild-die-fratze/

www.dieratten.net/news/blog-0064-hof-und-zoo/